B2C · Kleinbetrag · §19 UStG
Rechnung an Privatperson schreiben
Rechnungen an Privatpersonen sind meist einfacher als B2B-Rechnungen, müssen aber trotzdem klar, vollständig und steuerlich korrekt sein.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026B2C
Unterschiede zu B2B-Rechnungen
Keine USt-IdNr. nötig
Privatpersonen haben keine USt-IdNr. Du brauchst daher keine Empfänger-USt-ID.
Kein Reverse Charge
Reverse Charge betrifft typischerweise B2B-Fälle, nicht normale Rechnungen an Privatkunden.
Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR möglich
Bis 250 Euro brutto reichen reduzierte Pflichtangaben nach der Kleinbetragsregel.
Checkliste
Pflichtangaben
Name
Name des Rechnungsausstellers und des privaten Kunden.
Anschrift
Vollständige Adresse, damit die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann.
Rechnungsnummer
Fortlaufende Nummer bei normalen Rechnungen.
Datum
Rechnungsdatum und bei Bedarf Leistungsdatum.
Leistung
Klare Beschreibung der Ware oder Dienstleistung.
Betrag
Netto, Umsatzsteuer und Brutto oder bei Kleinunternehmern der Endbetrag ohne Umsatzsteuerausweis.
Steuernummer optional
Für Unternehmerrechnungen ist Steuernummer oder USt-IdNr. relevant. Bei privaten Belegen kann sie entfallen.
§19 UStG
Hinweis: Kleinunternehmer
Kleinunternehmer können auch an Privatpersonen ohne Umsatzsteuer abrechnen. Wichtig ist der Hinweis, dass nach §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.
Die Kleinunternehmergrenze liegt 2026 bei 25.000 EUR Umsatz im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich USt. ausweisen?
Als regelbesteuerter Unternehmer ja. Als Kleinunternehmer nein.
Rechnung ohne Steuernummer?
Auf normalen Unternehmerrechnungen gehört eine Steuernummer oder USt-IdNr. dazu.
Kleinbetragsrechnung?
Bis 250 Euro brutto kann eine Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben ausreichen.
Rechnung an Freund?
Ja, aber bei privaten Vorgängen ohne Umsatzsteuer und mit klarer Beschreibung des Vorgangs.
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