Korrektur · Gutschrift · Nachvollziehbare Belege
Rechnung stornieren
Wenn eine Rechnung falsch oder doppelt ausgestellt wurde, sollte sie nicht verschwinden. Erstelle einen nachvollziehbaren Stornobeleg und stelle bei Bedarf eine korrigierte Rechnung aus.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026Typische Fälle
Wann muss man eine Rechnung stornieren?
Fehlerhafter Betrag
Netto, Umsatzsteuer, Rabatt oder Gesamtbetrag stimmen nicht.
Doppelte Rechnung
Für dieselbe Leistung wurde versehentlich zweimal abgerechnet.
Leistung fällt aus
Die vereinbarte Lieferung oder Leistung wird nicht erbracht.
Ablauf
So erstellst du eine Stornorechnung
- 1
Gutschrift erstellen
Erstelle einen Stornobeleg mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer und gleichen Beträgen mit umgekehrtem Vorzeichen.
- 2
Neue Rechnung ausstellen
Wenn nur einzelne Angaben falsch waren, stellst du danach eine korrigierte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer aus.
- 3
Belege aufbewahren
Bewahre Originalrechnung, Stornobeleg und neue Rechnung zusammen auf.
Recht
Rechtlicher Hinweis
Stornorechnung ist keine eigenständige Rechnungsart im Umsatzsteuergesetz. In der Praxis wird damit eine Rechnung korrigiert oder neutralisiert.
Eine Gutschrift ist in §14 UStG geregelt. Wichtig ist, dass der Bezug zur ursprünglichen Rechnung eindeutig bleibt.
FAQ
Häufige Fragen
Darf ich einfach löschen?
Nein. Bereits versendete Rechnungen solltest du nicht einfach löschen, sondern nachvollziehbar korrigieren.
Gutschrift mit Minus?
Üblich ist eine Stornorechnung mit negativen Beträgen, die die ursprüngliche Rechnung ausgleicht.
Was bei Kleinunternehmern?
Auch Kleinunternehmer erstellen einen nachvollziehbaren Stornobeleg. Umsatzsteuer wird weiterhin nicht ausgewiesen.
Welche Aufbewahrungsfrist gilt?
Geschäftliche Rechnungen und Korrekturbelege müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden.
Korrigierte Rechnung erstellen
Erstelle nach der Stornierung eine neue PDF-Rechnung mit korrekten Angaben.
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