§33 UStDV · Bis 250 Euro brutto · Ohne Rechnungsnummer
Kleinbetragsrechnung – bis 250 € kostenlos erstellen
Eine Kleinbetragsrechnung ist für kleine Beträge gedacht. Bis 250 Euro brutto reichen weniger Pflichtangaben als bei einer normalen Rechnung.
Einordnung
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Bis 250 Euro brutto
Der Gesamtbetrag darf höchstens 250 Euro betragen.
Weniger Angaben
Du brauchst weniger Daten als bei einer normalen Rechnung.
Vorsteuer einfacher
Die Regel erleichtert den Vorsteuerabzug bei kleinen Beträgen.
Nicht aufteilen
Eine größere Leistung darf nicht künstlich in mehrere kleine Rechnungen geteilt werden.
Checkliste
Reduzierte Pflichtangaben
Aussteller
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
Datum
Das Ausstellungsdatum muss auf dem Beleg stehen.
Leistung
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Leistung.
Betrag und Steuer
Bruttobetrag und angewendeter Steuersatz. Eine Rechnungsnummer ist nicht nötig.
Grenzen
Wann ist keine Kleinbetragsrechnung möglich?
Über 250 Euro brutto
Dann brauchst du eine normale Rechnung mit allen Pflichtangaben.
Aufgeteilte Leistung
Mehrere Rechnungen für dieselbe Leistung zählen wirtschaftlich zusammen.
EU-Ausland und Import
Bei grenzüberschreitenden Fällen gelten oft besondere Regeln.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich eine Nummer?
Nein. Eine Rechnungsnummer ist bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto nicht nötig.
Muss ich die Umsatzsteuer ausweisen?
Ja, aber vereinfacht. Bruttobetrag und Steuersatz reichen.
Was ist mit Kassenbelegen?
Kassenbelege können Kleinbetragsrechnungen sein, wenn sie alle nötigen Angaben enthalten.
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