B2C · Kleinbetrag · §19 UStG

Rechnung an Privatperson schreiben

Rechnungen an Privatpersonen sind meist einfacher als B2B-Rechnungen, müssen aber trotzdem klar, vollständig und steuerlich korrekt sein.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
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B2C

Unterschiede zu B2B-Rechnungen

Keine USt-IdNr. nötig

Privatpersonen haben keine USt-IdNr. Eine Empfänger-USt-ID ist daher nicht nötig.

Kein Reverse Charge

Reverse Charge betrifft typischerweise B2B-Fälle, nicht normale Rechnungen an Privatkunden.

Kleinbetragsrechnung bis 250 EUR möglich

Bis 250 Euro brutto reichen reduzierte Pflichtangaben nach der Kleinbetragsregel.

Adresse bleibt wichtig

Name und Anschrift sorgen auch bei Privatkunden für eine klare Zuordnung.

Checkliste

Pflichtangaben

Name

Name des Rechnungsausstellers und des privaten Kunden.

Anschrift

Vollständige Adresse, damit die Rechnung eindeutig zugeordnet werden kann.

Rechnungsnummer

Fortlaufende Nummer bei normalen Rechnungen.

Datum

Rechnungsdatum und bei Bedarf Leistungsdatum.

Leistung

Klare Beschreibung der Ware oder Dienstleistung.

Betrag

Netto, Umsatzsteuer und Brutto oder bei Kleinunternehmern der Endbetrag ohne Umsatzsteuerausweis.

Steuernummer optional

Für Unternehmerrechnungen ist Steuernummer oder USt-IdNr. relevant. Bei privaten Belegen kann sie entfallen.

Zahlungsdaten

Zahlungsziel und Bankverbindung erleichtern die Zuordnung und Zahlung.

§19 UStG

Hinweis: Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können auch an Privatpersonen ohne Umsatzsteuer abrechnen. Wichtig ist der Hinweis, dass nach §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Die Kleinunternehmergrenze liegt 2026 bei 25.000 EUR Umsatz im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich USt. ausweisen?

Als regelbesteuerter Unternehmer ja. Als Kleinunternehmer nein.

Rechnung ohne Steuernummer?

Auf normalen Unternehmerrechnungen gehört eine Steuernummer oder USt-IdNr. dazu.

Kleinbetragsrechnung?

Bis 250 Euro brutto kann eine Kleinbetragsrechnung mit weniger Angaben ausreichen.

Rechnung an Freund?

Ja, aber bei privaten Vorgängen ohne Umsatzsteuer und mit klarer Beschreibung des Vorgangs.

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