§14 UStG · Unternehmer · Fristen
Rechnungspflicht in Deutschland
Wer unternehmerisch Leistungen erbringt, muss in vielen Fällen eine Rechnung ausstellen. Besonders im B2B-Bereich gelten klare Pflichten und Fristen.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026Pflichtige
Wer muss eine Rechnung ausstellen?
Unternehmer nach §14 UStG
Unternehmer müssen für bestimmte Umsätze eine Rechnung mit den gesetzlichen Pflichtangaben ausstellen.
Kleinunternehmer grundsätzlich ja
Auch Kleinunternehmer schreiben Rechnungen, aber ohne Umsatzsteuerausweis und mit passendem §19-Hinweis.
Privatpersonen nein
Rein private Verkäufe lösen normalerweise keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht aus.
Juristische Personen
Bei Leistungen an juristische Personen gelten regelmäßig strengere Anforderungen an die Rechnung.
Vergleich
Rechnungspflicht nach Leistung
| Fall | Pflicht | Hinweis |
|---|---|---|
| B2B | Pflicht | Rechnung mit vollständigen Pflichtangaben |
| B2C unter 250 EUR | Beleg sinnvoll | Kleinbetragsrechnung möglich |
| B2C über 250 EUR | häufig Pflicht oder auf Wunsch | vollständige Rechnung empfehlenswert |
| Sonderfälle | gesondert prüfen | Ausland, Bauleistungen oder E-Rechnung können besondere Regeln haben |
Zeitpunkt
Fristen
Nach §14 UStG ist die Rechnung in den dort genannten Fällen innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen.
Für bestimmte grenzüberschreitende oder besondere Leistungen können abweichende Regeln gelten. Bei Spezialfällen sind §14a UStG oder fachlicher Rat sinnvoll.
FAQ
Häufige Fragen
Kleinunternehmer von Pflicht befreit?
Nein, nicht grundsätzlich. Die Rechnung enthält aber keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Rechnung an Privatperson?
Bei Privatkunden ist der Fall wichtig. Ein sauberer Beleg ist fast immer sinnvoll.
Elektronische Rechnung?
Für B2B-Fälle gelten seit 2025 neue E-Rechnungsregeln mit Übergangsfristen.
Nachträgliche Rechnung?
Ja, eine Rechnung kann nachträglich ausgestellt werden, muss aber korrekt datiert und zuordenbar sein.
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