§14 UStG · Unternehmer · Fristen

Rechnungspflicht in Deutschland

Wer unternehmerisch Leistungen erbringt, muss in vielen Fällen eine Rechnung ausstellen. Besonders im B2B-Bereich gelten klare Pflichten und Fristen.

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Rechnung erstellen Mit Pflichtangaben nach §14 UStG

Pflichtige

Wer muss eine Rechnung ausstellen?

Unternehmer nach §14 UStG

Unternehmer müssen für bestimmte Umsätze eine Rechnung mit den gesetzlichen Pflichtangaben ausstellen.

Kleinunternehmer grundsätzlich ja

Auch Kleinunternehmer schreiben Rechnungen, aber ohne Umsatzsteuerausweis und mit passendem §19-Hinweis.

Privatpersonen nein

Rein private Verkäufe lösen normalerweise keine umsatzsteuerliche Rechnungspflicht aus.

Juristische Personen

Bei Leistungen an juristische Personen gelten regelmäßig strengere Anforderungen an die Rechnung.

Vergleich

Rechnungspflicht nach Leistung

FallPflichtHinweis
B2BPflichtRechnung mit vollständigen Pflichtangaben
B2C unter 250 EURBeleg sinnvollKleinbetragsrechnung möglich
B2C über 250 EURhäufig Pflicht oder auf Wunschvollständige Rechnung empfehlenswert
Sonderfällegesondert prüfenAusland, Bauleistungen oder E-Rechnung können besondere Regeln haben

Zeitpunkt

Fristen

Nach §14 UStG ist die Rechnung in den dort genannten Fällen innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung auszustellen.

Für bestimmte grenzüberschreitende oder besondere Leistungen können abweichende Regeln gelten. Bei Spezialfällen sind §14a UStG oder fachlicher Rat sinnvoll.

FAQ

Häufige Fragen

Kleinunternehmer von Pflicht befreit?

Nein, nicht grundsätzlich. Die Rechnung enthält aber keine ausgewiesene Umsatzsteuer.

Rechnung an Privatperson?

Bei Privatkunden ist der Fall wichtig. Ein sauberer Beleg ist fast immer sinnvoll.

Elektronische Rechnung?

Für B2B-Fälle gelten seit 2025 neue E-Rechnungsregeln mit Übergangsfristen.

Nachträgliche Rechnung?

Ja, eine Rechnung kann nachträglich ausgestellt werden, muss aber korrekt datiert und zuordenbar sein.

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